Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma immerZimmer GmbH

I.Geltung und Regelung,

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge, die mit der Firma immerZimmer GmbH sowie der Fa. BK- Zimmervermietung abgeschlossen werden. Entgegenstehende Bedingungen erkennt die Fa. immerZimmer GmbH sowie die Fa. BK – Zimmervermietung nicht an.

2. Die Firma immerZimmer GmbH vermietet Zimmer und Räumlichkeiten an Gewerbetreibende, welche die Räume für ihre Mitarbeiter oder Vertragspartner (Monteure und Handwerker) benötigt.

3. Der zur Verfügung gestellte Wohnraum wird ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB vermietet.

4. Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

II.Vertragsabschluss, Fälligkeiten, Nichtabnahme

1.Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Antrages durch die Fa. immerzimmer GmbH (schriftlich, telefonisch oder per Email) oder durch Entgegennahme des vereinbarten Mietpreises zustande.

2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Die Auswahl aus den vorhandenen Bestand erfolgt ausschließlich durch die Fa. immerZimmer GmbH. Diese mietet entsprechende Räumlichkeiten von Privat,- oder auch von gewerblichen Vermietern zur Überlassung an die Kunden an.

3. Die von der Fa. immerZimmer GmbH bestätigte Buchung ist grundsätzlich verbindlich. Die weiterführende Kulanzregelung der Stornierungsmöglichkeit ist im Zeitraum vom 01.09. – 31.10. eines jeden Jahres außer Kraft gesetzt. Im Zeitraum vom 01.11. – 31.08. des darauf folgenden Jahres wird dem Kunden aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Möglichkeit eingeräumt, seine Buchung bis eine Woche vor Anreise 18.00 Uhr kostenlos zu stornieren. Bis 3 Tage vor Anreise wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Buchung gegen Zahlung von 50 % des Gesamtpreises bezogen auf die gesamte Buchungsdauer zu stornieren. Bei späterer Stornierung sind 100 % des Gesamtpreises bezogen auf die gesamte Buchungsdauer zur Zahlung fällig. Eine Stornierungsanfrage des Kunden bedarf ausnahmslos der schriftform.

4. Die Zimmer und Räumlichkeiten werden grundsätzlich für eine feste Vertragslaufzeit vermietet.

5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Firma immerZimmer aufrechnen oder mindern.

III.Mietzins, Fälligkeit

1. Kur- oder Ortstaxe, die ggf. abzuführt werden müssen, sind im Mietpreis nicht enthalten und werden von der Fa. immerZimmer GmbH zusätzlich zum Mietpreis in Rechnung gestellt oder sind nach entsprechender Aufforderung der Fa. immerZimmer GmbH vom Kunden separat an die Kommune zu entrichten.

2. Der Mietzins des Buchungszeitraumes sowie die Monatsmietvereinbarungen sind in voller Höhe monatlich im voraus zur Zahlung fällig. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Nachlässen fällig. Die Firma immerZimmer GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Firma immerZimmer GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Firma immerZimmer GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3. Die Fa. immerZimmer GmbH ist darüber hinaus berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Kaution oder Sicherheitsleitung zu verlangen und die Übergabe des Mietobjektes (Aushändigung der Schlüssel) von der vorherigen Leistung der Kaution oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

4. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen festgesetzten Forderung gegenüber einer Forderung der Fa. immerZimmer GmbH aufrechnen. Eine Mietminderung wegen eines Mangels kann nur dann verlangt werden, wenn der Minderungsanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

IV. Außerordentliche Kündigung, Vertragsrücktritt

1.Der Vertrag kann von Fa. immerZimmer GmbH fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden, insbesondere wenn der Kunde oder der ihm zuzurechnende Bewohner sich trotz Abmahnung nicht an die Hausordnung hält, des Weiteren, wenn durch den Aufenthalt der Betrieb oder die Sicherheit des Wohnortes oder anderer Gäste gefährdet oder beeindrächtigt sind sowie bei Zahlungsverzug hinsichtlich der Miete oder eines nicht unerheblichen Teilbetrages der Miete.

2. Wird eine von der Fa. immerZimmer GmbH bei Vertragsabschluss oder danach verlangte Kaution oder Sicherheitsleistung trotz Einräumung einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Fa. immerZimmer GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt.

3. Ferner ist die Fa. immerZimmer GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück
zutreten, insbesondere:

– bei höherer Gewalt oder wenn andere von der Fa. immerZimmer GmbH nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

– wenn die Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe, wesentliche Tatsachen, etwa
in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden.

– die Fa. immerZimmer GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Vertragsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit gefährden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der Fa. immerZimmer GmbH
zu zurechnen ist.

– der Kunde die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unter oder weiter vermietet oder auf
sontige Weise unbefugten den Gebrauch der Räumlichkeiten überlässt.

V.Vertragsbeeindigung

1.Bei Ablauf der Vertragsdauer oder Beendigung per fristloser Kündigung oder Vertragsrücktritt ist der Kunde verpflichtet, den vermieteten Wohnraum zu räumen. Die Räumungsverpflichtung gilt sofort ab Vertragsbeendigung.

2. Für die Ausgabe eines Zimmerschlüssels kann die Fa. immerZimmer GmbH vom Kunden eine Kaution von 20,00 Euro verlangen. Bei Auszug und ordnungsgemäßer Übergabe des Zimmers und des Schlüssels wird die Kaution zurückgezahlt.

3.Die Zimmer sind besenrein zurückzugeben. Sollte das Zimmer Schäden, Mängel oder Verunreinigungen aufweisen, werden die Kosten der Beseitigung dem Kunden in Rechnung gestellt.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, angebrachte Schlösser durch eigene zu ersetzen oder zu ergänzen. Jeglicher Einbauten oder bauliche sowie technische Veränderung der Räumlichkeiten
vorzunehmen. Diese bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fa. immerZimmer GmbH

VI. Haftung

1. Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn oder ihm zu zurechnende Bewohner schuldhaft verursacht werden. In gleicher Weise haftet der Kunde, wenn Gäste und Angehörige des Bewohners Schäden am Mietobjekt oder des Inventars schuldhaft verursachen. Die Beweislast dafür, dass ein Verschulden nicht vorliegt, trifft grundsätzlich den Kunden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Inventarteile muss der Kunde der Firma immerZimmer GmbH Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, der anfallenden Reparaturkosten oder der eingetretenen Werminderung leisten. Mängel und Schäden sind vom Kunden unverzüglich gegenüber der Fa. immerZimmer GmbH anzuzeigen. Wird ein Schaden nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, haftet der Kunde für eine eintretende Vergrößerung der Schäden oder Folgeschäden, auch wenn ihm an den ursprünglichen Mangel oder Schaden kein Verschulden trifft.

2. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen oder eingebrachten Sachen kann nur übernommen werden, wenn diese der Firma immerZimmer GmbH oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden und die Fa. immerZimmer GmbH diese die Verwahrung ausdrücklich annimmt, es sei denn, die Firma immerZimmer GmbH hat den Verlust oder Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Mietobjekte befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Fa. immerZimmer GmbH oder deren Vermieter verursacht worden sind.

3. Sonstige Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Fa. immerZimmer GmbH die Verletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. immerZimmer GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Fa. immerZimmer GmbH beruhen.

VII. Meldevorschriften, Datenschutz

1. Der Kunde ist verpflichtet die geltenden Meldevorschriften nach Art. 26 und 27 des bayerischen Meldegesetztes zu beachten. Bei Einzug ist ein gültiges Ausweisdokument auf Verlangen vorzulegen. Die jeweiligen Bewohner haben sich bei längerer Aufenthaltsdauer entspreched den Bestimmungen des Meldegesetzes beim zuständigen Amt anzumelden.
Die jeweilige Vertragspartei der Fa. immerZimmer GmbH hat seine Mitarbeiter, Angestellte oder sonstige ihm zuzurechnenden Bewohner auf die Meldevorschriften hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass die Ihm zu zuordnene Personen die geltenden Meldevorschriften beachten und einhalten.

2. Dem Kunden ist bekannt, dass für seine Mitarbeiter, Angestellten oder sonstige ihm zuzurechnenden Dritten die notwendigen Daten für das Vertragsverhältnis auf Datenträger gespeichert werden. Der Kunde willigt hierzu ausdrücklich ein. Des weiteren erklärt der Kunde mit Vertragsabschluss berechtigt über die Herausgabe der Daten ihrer Mitarbeiter, angestellter oder ihm zuzurechnende Dritte zu sein. Die Fa. immerZimmer GmbH gewährleistet, dass die angefallenen Kundendaten lediglich für interne Zwecke oder in Zusammenhang mit der Abwicklung des Mietverhältnisses erhoben, bearbeitet, gespeichert, weitergegeben oder genutzt werden.
Die Fa. immerZimmer GmbH wird die Mieterdaten nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergeben.

VII.Veröffentlichung

Alle Informationen auf dieser Seite unterliegen dem Urheberrecht. Die Rechte liegen beim jeweiligen Urheber Firma immerZimmer GmbH. Auszüge aus Texten, auch in digitaler Form, dürfen nur unter Angabe der Quelle veröffentlicht werden. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns gestattet.

VIII.Schlussbestimmungen

1.Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist der Geschäftssitz der Firma
immerZimmer GmbH.
2. Die Hausordnung wird bei Einzug übergeben und ist ausdrücklich Bestandteil des Mietvertrages.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

4.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige Regelung, die den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg in rechtsgültiger Weise am nächsten kommt.